Mit finanzieller Unterstützung
zum beruflichen Erfolg!
Für Ihre berufliche Weiterbildung als Verkehrspilot gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten bei uns.Die verschiedenen Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene stellen wir Ihnen gerne vor.
Steuerliche Vorteile
Weiterbildungen erkennt das Finanzamt in der Regel in unbegrenzter Höhe an, weil es sich hierbei um Investitionen für die berufliche Zukunft handelt.
Welche Fortbildungskosten erkennt das Finanzamt an?
Das Finanzamt ist grundsätzlich bei der steuerlichen Anerkennung von Fortbildungs-kosten kulant, und erkennt die Ausgaben für folgende berufliche Weiterbildungen in der Regel als Werbungskosten an:
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Weiterbildungen im ausgeübten Beruf (Seminare, Webinare, Kurse, etc.)
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Umschulungen
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Zweite und weitere Ausbildung nach abgeschlossener erster Berufsausbildung
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Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung
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Aufbau- bzw. Zweitstudium
Welche Kosten der Fortbildung kann ich als Werbungskosten geltend machen?
Du kannst die zuordenbaren Kursgebühren, Kosten für notwendige Literatur, Software und alle Arbeitsmaterialien geltend machen, wenn das Finanzamt die Weiterbildung grundsätzlich als beruflich veranlasst anerkennt. Außerdem kannst du eventuell verursachte Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung etc. als Werbungskosten geltend machen.
Mit dem Werbungskostenrechner kannst du auf folgender Seite deine Steuerersparnis ausrechnen:
https://www.smart-rechner.de/steuer_absetzen/ratgeber/werbungskostenrechner.php