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Allgemeine Geschäftsbedingungen von AET Aviation Training & Consulting GmbH

 

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen werden durch die AET Aviation Training & Consulting GmbH (künftig im Text „AET“) gegenüber deren Vertragspartner (künftig im Text „Kunde“) für die Erbringung von Dienstleistungen verwendet.

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1. Vertragsgegenstand 

a) AET bietet sowohl angehenden als auch bereits fertig ausgebildeten Piloten Schulungsmaterialien wie z.B. Ebooks, Audio- und Videokurse, Software sowie Schulungsdienstleistungen an, die der Vorbereitung auf professionelle Berufspilotentests dienen. Darüber hinaus bietet AET auch die Planung und Organisation von Schulungen und Prüfungen für Berufspiloten an, die die Lizenz für ein bestimmtes Flugzeugmuster erhalten oder erwerben wollen.

b) Die von AET im Rahmen der angebotenen Schulungen zu erbringende Leistung umfasst den Unterricht in den Prüfungsfächern der ausgewählten Fluggesellschaft sowie die Bearbeitung von Fragestellungen mit Prüfungsrelevanz. Entscheidet sich ein Kunde für eine Schulung oder Prüfung, kommt zwischen dem Kunden und AET ein Dienstleistungsvertrag zustande. Schulungsinhalte und Ablauf der gewählten Schulung entnimmt der Kunde den Angeboten auf der Internetseite von AET. 

c) Die von AET angebotenen Schulungsmaterialien ermöglicht es dem Kunden, sich anhand der jeweiligen Programminhalte innerhalb eines bestimmten Vertragszeitraumes selbstständig auf die von ihm angestrebte Pilotenprüfung vorzubereiten. Entscheidet sich ein Kunde für die von AET angebotene Trainingssoftware, kommt zwischen dem Kunden und AET ein Lizenzvertrag auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande. Den genauen Inhalt der gewählten Software entnimmt der Kunde den Angeboten auf der Internetseite von AET. 

d) Sowohl die von AET angebotenen Schulungen als auch die dem Kunden zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien orientieren sich an den Prüfungsanforderungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Die Auswahl des Trainingsinahlts, der bearbeiteten Prüfungsfragen und der im Unterricht verwendeten Hilfsmittel obliegt jedoch ausschließlich AET und kann von den tatsächlichen Prüfungsfragen und Inhalten abweichen. Der zeitliche Umfang der gewählten Schulung richtet sich nach dem vom Kunden ausgewählten Schulungsangebot.

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2.     Vertragsschluss 

a) Die Produktbeschreibungen auf der Internetseite von AET stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Dem Kunden wird vielmehr nur die Möglichkeit eingeräumt, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages gegenüber AET abzugeben. Das Angebot des Kunden gegenüber AET erfolgt durch Abschluss des Bestell- bzw. Anmeldevorganges auf der Internetseite. 

b) Indem der Kunde den Bestell- bzw. Anmeldevorgang auf der Internetseite www.aet-aviation.de abschließt und seine Vertragserklärung absendet (Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“), gibt der Kunde erstmals ein Angebot im Sinne von § 145 BGB ab. Unverzüglich nach Eingang der Vertragserklärung bei AET erhält der Kunde eine Bestätigung in Textform, die nochmals sämtliche Vertragsbedingungen, sowie sämtliche Informationen enthalten, auf die AET gemäß den gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen hat, insbesondere die genaue Bezeichnung des ausgewählten Vertragsgegenstandes (Schulungsmaterial oder Schulungsangebot), die Rechnung, die gesetzliche Widerrufsbelehrung sowie die AGB von AET. Wir empfehlen, die in Textform per Email übersandte Bestätigung zu speichern, unverzüglich auszudrucken und die ausgedruckte Bestätigung zu Zwecken der Dokumentation aufzuheben. 

c) Die Bestätigung, die der Kunde unverzüglich nach Eingang seiner Vertragserklärung durch AET erhält, stellt keine Annahme dar und führt somit noch nicht zum Vertragsschluss. Sie dokumentiert nur den Eingang der Vertragserklärung des Kunden bei AET. Der Vertrag zwischen AET und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AET das Angebot des Kunden entweder mit gesonderter Mitteilung ausdrücklich in Textform oder schriftlich annimmt, durch Übermittlung der Schulungsunterlagen, die es dem Kunden ermöglicht, diese direkt auf seinen Rechner herunterzuladen oder aber die Bestätigung der Schulungstermine wie z.b. für das Simulatortraining oder Interviewtraining. 

d) Die wesentlichen Merkmale der ausgewählten Schulung oder Schulungsmaterialien, die Gegenstand des zwischen AET und dem Kunden geschlossenen Vertrages sind, werden dem Kunden im Rahmen der übersandten Bestätigung mitgeteilt und ergeben sich im übrigen aus den Produktbeschreibungen von AET. 

e) AET behält sich das Recht vor, Termine für vereinbarte Schulungen und Prüfungen aus wichtigem Grund zu ändern. Führt eine Änderung dazu, dass ein Kursteilnehmer an der gebuchten Schulung nicht teilnehmen kann, wird die bezahlte Gebühr zurückerstattet. 

f) Der Kunde muss, um eine rechtsverbindliche Vertragserklärung abgeben zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

g) Die Vertragssprache ist deutsch. 

h) Ihre persönlichen Angaben nebst dem Vertragstext und sämtlichen Bedingungen, die Vertragsinhalt geworden sind, werden automatisch gespeichert und können bei Bedarf abgerufen werden. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, bei Bestellungen über unsere Homepage die Eingabemaske nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsorglich auszudrucken.

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3. Zahlungsbedingungen 

a) Die Zahlung durch den Kunden ist per Vorkasse zu leisten und kann per Kreditkarte, Sofortüberweisung, Banküberweisung, Internetbezahldienst (Paypal), Apple-, Google Pay, oder per Rechnung erfolgen. 

b) Hat sich der Kunde dafür entschieden, die Schulungsmaterialien direkt auf seinen Rechner herunterzuladen, erhält er nach Zahlungseingang innerhalb desselben Zeitraums seine persönliche Download ID. Bei Auswahl einer Schulung wird innerhalb des angegebenen Zeitraums eine verbindliche Anmeldebestätigung versendet, die den Vertragsschluss komplettiert. um umgehende, fernmündliche Information per Email an office@aet-aviation.de 

c) Soweit es zu einer Rückbuchung oder Rücklastschrift kommt, die durch falsche Angaben des Kunden oder fehlende Kontodeckung verursacht wurde, hat der Kunde die hierdurch AET entstehenden Kosten in Höhe von 15,00 € zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Kosten vorbehalten.

d) Die auf der Internetseite von AET ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit Leistungen von AET von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. 

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4.     Lizenzbedingungen für die Schulungsmaterialen von AET 

a) Stellt AET dem Kunden vertragsgemäß das Schulungsmaterial zur Verfügung, hat der Kunde das Recht, diese über seinen personalisierten Online-Zugang zu verwenden. Die Nutzungsberechtigung beginnt mit der Freischaltung des Zugangs. Die Nutzungsberechtigung endet nach Durchlaufen des tatsächlichen Testverfahrens bei der angestrebten Fluggesellschaft. Auf der Grundlage einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und AET kann der Nutzungszeitraum verlängert werden. Hierfür reicht eine schriftliche Anfrage des Kunden per Email.

b) Der Kunde hat das Recht, die Schulungsmaterialien gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen. Das Recht, Updates zu beziehen, besteht innerhalb der ersten 12 Monate ab Beginn der Nutzungsberechtigung. AET gewährt dem Kunden während der Dauer von 12 Monaten per Email oder telefonisch – soweit notwendig – Support. 

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Schulungsmaterialien zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu beeinflussen, insbesondere zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. 

d) Die dem Kunden überlassenen Schulungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht befugt, die Schulungsmaterialien zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, Dritten zur Verfügung zu stellen oder zu verkaufen. Auch besteht keine Berechtigung, die Schulungsmaterialien in Zusammenhang mit Schulungen und Seminaren anderer Anbieter außer AET zu verwenden.

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5.     Stornierung/Rücktritt/Gewährleistung

a) Wählt der Kunde eine Schulung, kommt durch verbindlichen Vertragsschluss mit AET ein Dienstleistungsvertrag zustande. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Kündigung des Vertrages, auf § 626 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) wird ausdrücklich verwiesen. 

b) Soweit in einem Vertrag Termine bestimmt werden, handelt es sich hierbei um Fixgeschäfte. Änderungen können nur durch ausdrückliche Bestätigung durch AET vorgenommen werden.

c) Wird ein gewählter Kurs vom Kunden ohne berechtigten Grund nicht angetreten oder ohne berechtigenden Grund abgebrochen, erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühren nicht. Gelingt dem Schulungsteilnehmer der Nachweis, dass AET durch den Nichtantritt oder Abbruch der Schulung geringerer Schaden als der Kursbeitrag entstanden ist, wird AET den Kursbeitrag in dieser Höhe zurückerstatten. 

d) Soweit die Stornierungsmöglichkeit einzelvertraglich nicht ausgeschlossen wurde, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die Stornierung muss ebenfalls in Textform abgegeben werden und der AET zugehen. Der Nachweis des Zugangs obliegt dem Kunden.

e) Hat der Kunde eine Schulung im Rahmen eines Seminars gebucht, so kann er bis 14 Tage vor Schulungsbeginn davon zurücktreten. In diesem Falle bleibt nur eine Aufwandszahlung von 50 Euro fällig. Erklärt der Kunde 14 bis 7 Tage vor Seminarbeginn seinen Rücktritt, bleiben 50 % der Kursgebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn, bleibt der komplette Schulungsbetrag fällig. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Der Kunde kann im Falle einer Verhinderung jedoch eine Ersatzperson für die Schulungsteilnahme benennen. 

f) Hat der Kunde eine Simulator-Schulung oder -Prüfung gebucht und wird ein Vertrag auf diese Weise durch den Kunden storniert, fallen die nachfolgenden, pauschalen Stornierungsgebühren als Entschädigung für Schaden und entgangenen Gewinn an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Von dem vereinbarten Preis werden folgende von hundert Sätzen als Stornogebühren veranschlagt Stornierung erfolgt:

Mehr als 65 Tage vor Beginn des Trainings 0 %, 65 bis 35 Tage vor Beginn des Trainings 50 % weniger als 35 Tage vor Beginn des Trainings 100 %. In jedem Fall wird aber mindestens eine Aufwandszahlung von 50 Euro für die Planung und Organisation fällig.

g) Hat der Kunde ein Interview Coaching gebucht, so kann er bis 14 Tage vor Schulungsbeginn davon zurücktreten. In diesem Falle bleibt nur eine Aufwandszahlung von 50 Euro plus für die digitalen Schulungsmaterialien eine Zahlung von 200 € fällig. Erklärt der Kunde 14 bis 7 Tage vor Seminarbeginn seinen Rücktritt, bleiben 50 % der Kursgebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn, bleibt der komplette Schulungsbetrag fällig. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Der Kunde kann im Falle einer Verhinderung jedoch eine Ersatzperson für die Schulungsteilnahme benennen.

h) Wählt der Kunde Schulungsmaterialien aus, kommt durch verbindlichen Vertragsschluss mit AET ein Lizenzvertrag zustande. 

i) Hinsichtlich der von AET angebotenen Schulungen, Schulungsmittel sowie Software gilt im Übrigen folgendes: AET bietet Software und Schulungsleistungen an, die den Kunden auf den angestrebten Pilotentest vorbereiten sollen. Teil der von AET angebotenen Leistung ist es nicht, in der angestrebten Prüfung konkret zu erwartende Prüfungsfragen dem Kunden zu vermitteln oder mitzuteilen. Da die konkreten Prüfungsinhalte immer wieder wechseln, wäre dies auch nicht möglich. AET weist im Übrigen darauf hin, dass keinerlei Gewähr für das Bestehen der angestrebten Prüfung übernommen werden kann. Naturgemäß hängt das Bestehen der Prüfung von vielen Faktoren ab, auf die AET keinerlei Einfluss hat.

j) AET selbst behält sich das Recht vor, den Vertrag auch noch während der Durchführung der Dienstleistung fristlos zu beenden, wenn der Kunde sich nicht an die Weisungen des Trainers hält oder die Durchführung des Vertrags auf sonstige Weise beeinträchtigt oder verhindert. In diesem Fall findet keine Erstattung bereits getätigter Leistungen des Kunden statt und AET behält sich in diesen Fällen zusätzlich das Recht vor, Schadenersatz neben der Leistung zu verlangen.

 

k) Wird die Durchführung einer durch AET geschuldete Dienstleistung aufgrund Ereignisse höherer Gewalt, unter anderem Krieg, Naturkatastrophen, Erdbeben oder Arbeitskämpfe, die nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar sind und die außerhalb des Einflussbereichs von AET liegen und für die AET keine Verantwortung trägt, unmöglich, entbindet dies AET von der Erbringung der geschuldeten Leistung an dem so beeinträchtigten Termin. Der Termin wird dann zeitnah nachgeholt. Sollte eine Nachholung nicht binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich sein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber AET in Textform zu erklären. Der Kunde trägt die Beweislast für den Zugang der Rücktrittserklärung.

 

 

l) Soweit möglich ist der Kunde unmittelbar nach Erkennen des Verzögerungsgrundes über die Verzögerung in Textform zu informieren. Zwecks Nachweises der Einhaltung der Informationspflicht durch AET genügt der Nachweis des Versandes der Information in Textform.

 

m) Sollten sich Umstände ergeben, nach denen AET ohne eigenes Verschulden und ohne Verschulden eines Erfüllungsgehilfen vertraglich vereinbarte Leistungen für den Kunden aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht erbringt, besteht die Pflicht der AET gegenüber dem Kunden nur darin, dem Kunden (ohne zusätzliche Kosten) die Inanspruchnahme der vertraglich geschuldeten Leistung an einem für den Kunden passenden Alternativtermin zu gewähren.

 

n) Erscheint der Kunde zu spät zu einem vereinbarten Termin, kann der Kunde entscheiden, ob er die verkürzte Zeit in Anspruch nimmt oder eine Verlängerung auf die vereinbarte Dauer wünscht. Im erstgenannten Fall bleibt es bei der vereinbarten Vergütung, im zweitgenannten Fall hat der Kunde eventuell anfallende Mehrkosten für die Kosten des Trainers und des Simulators entsprechend zutragen. Die zweitgenannte Variante gilt vorbehaltlich der tatsächlichen Möglichkeit. Ist es dem Trainer nicht möglich, die Zeit zu verlängern oder kann der Simulator nicht für längere Zeit zur Verfügung gestellt werden, besteht die Wahlmöglichkeit nicht.

 

o) Kommt der Kunde aufgrund höherer Gewalt verspätet, greifen diese Vorschriften und der Termin ist nach den Maßgaben der genannten Klauseln zu verschieben. Der Kunde soll AET schnellstmöglich nach Erkennen des Verzögerungsgrundes über den

 

Umstand und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren. Erfolgt keine rechtzeitige Information, so bleibt der Vergütungsanspruch der AET in vollem Umfang erhalten ansonsten gilt das Wahlrecht des Kunden, wie vorgenannt.

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6. Haftungsbeschränkung 

a) AET haftet für Schäden des Kunden aufgrund eigenen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unbeschränkt. Auch für Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderweitiger Produzentenhaftung sowie Verzugsschäden ist die Haftung von AET nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen von AET verursacht werden. 

b) Soweit keine Haftung von AET aufgrund übernommener Garantie besteht, haftet AET für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung von AET für einfache Fahrlässigkeit ist nach dieser Regelung auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt, die für AET bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar waren. 

c) Eine Haftungsbegrenzung oder ein Haftungsausschluss von AET gilt auch zugunsten deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

d) Die Haftung der AET ist eingeschränkt auf Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen durch die AET oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf den maximalen Betrag, den die Versicherung der AET für solche Fälle vorsieht. Dieser liegt bei 3.000.000 Euro.

Für alle anderen Fälle von Schäden an anderen, als den vorgenannten Rechtsgütern, haftet AET selbst und für ihre Erfüllungsgehilfen nur im Fall der groben Fahrlässigkeit und im Falle einer vorsätzlichen Handlung.

 

e) Die AET gibt dem Kunden keine Garantie, dass mit dem Absolvieren des Trainings durch den Kunden die Befähigung für den Erhalt einer Lizenz, eines Zertifikats oder einer Beurteilung erworben wird. Die AET schuldet lediglich die vertragsgemäße Leistung und keinen darüber hinausgehenden Leistungserfolg des Kunden.

 

7. Regelung für den sicheren Ablauf

 

a) Zur eigenen Sicherheit hat der Kunde den Anweisungen der Trainer uneingeschränkt Folge zu leisten. Diese Pflicht beginnt mit dem Betreten der Trainingseinrichtung und endet mit dem Verlassen. Zuwiderhandlungen des Kunden können zu einem sofortigen Abbruch der Trainingseinheit führen.

 

b) Der Kunde erhält vor dem Trainingsbeginn eine Einführung zu den geltenden Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände und am Simulator. Die Einhaltung dieser Vorschriften erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden. Die auf die Einweisung entfallende Zeit ist nicht Bestandteil der kostenpflichtigen Trainingseinheit. Die Einweisung erfolgt in mündlicher Form.

 

8. Versicherungen

 

a) Sofern für die vertragsgemäßen Dienstleistungen eine Versicherungspflicht für den Kunden besteht, hat dieser diese Pflicht eigenständig zu erfüllen. Die AET übernimmt keine Haftung für durch den Kunden versicherbare Risiken, unabhängig davon, ob der Kunde über eine entsprechende Versicherung verfügt oder nicht. Die Pflicht zur Einholung von Erkundigungen, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht, obliegt dem Kunden.

 

b) Die AET geht davon aus, dass der Kunde über eine Haftpflichtversicherung und über eine Unfallversicherung verfügt. Verfügt der Kunde über diese Versicherungen nicht, gehen so entstehende und sich realisierende Risiken und Schäden zulasten des Kunden und er haftet selbst.

 

c) Da im Fall des Eintritts eines durch den Kunden verursachten Haftpflichtschaden hohe Kosten entstehen können, behält sich AET das Recht vor, den Nachweis über das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung des Kunden zu verlangen und im Falle der Nichtvorlage vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des so erklärten Rücktritts sind bereits entstandene Kosten zulasten der AET seitens des Kunden vollumfänglich auszugleichen, da die Nichtvorlage der Haftpflichtversicherung in diesem Fall als Verletzung des Vertrags zwischen der AET und dem Kunden gewertet wird.

 

9. Urheberrecht, Aufzeichnungen und Vertraulichkeit

 

a) Für Unterlagen, die im Zuge der Abwicklung des Vertrags an den Kunden überlassen werden, verbleibt das Urheberrecht an deren Inhalt bei AET und wird nicht an den Kunden übertragen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, so erhaltene Daten, Informationen und Unterlagen zugunsten Dritter zu verwenden oder diese Dritten zulasten der AET zur Verfügung zu stellen. Es ist untersagt, die so überlassenen Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der AET zu vervielfältigen. Dies gilt nicht für eine Vervielfältigung zur rein persönlichen Verwendung durch den Kunden selbst. Die Digitalisierung gilt nicht als Vervielfältigung, wohl aber das Überlassen einer digitalen Form als Dritte. Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen der AET und dem Kunden sind.

 

b) Die überlassenen Unterlagen dienen einzig dem Sinn des Trainings des Kunden. Sie sind weder geeignet noch bestimmt, auf andere Art und Weise verwendet zu werden. Dem Kunden ist untersagt, die Unterlagen anders als zu Trainingszwecken zu verwenden. Werden diese Unterlagen anders als zu bestimmten Zweck verwendet, übernimmt die AET hierfür keine Haftung. Die Unterlagen sind insbesondere nicht dazu bestimmt, im aktiven Flugbetrieb oder zu Wartung von Flugzeugen verwendet zu werden.

 

c) Ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch die AET ist es nicht gestattet, Fotoaufnahmen sowie Video- und Audioaufzeichnungen von der Trainingseinheit oder Teilen der Trainingsdienstleistungen oder von dem Gelände oder auf dem Gelände anzufertigen. Zuwiderhandlungen führen unmittelbar zum Abbruch der Dienstleistungen. Ohne Zustimmung angefertigte Bild-, Video- oder Audioaufzeichnungen sind auf Verlangen zu löschen und die Löschung ist nachzuweisen. Die AET und deren Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die Überlassung des Datenträgers zum Zweck der Löschung zu verlangen. Zuwiderhandlungen durch den Kunden werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Kosten der Rechtsverfolgung gehen zulasten des Kunden.

 

d) Der Inhalt dieses Vertrags und der überlassenen Unterlagen unterliegen der Vertraulichkeit der Parteien und sind Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Diese Einschränkung erstreckt sich nicht auf Organe der Rechtspflege.

 

e) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die AET als Referenz gegenüber Dritten zu benennen.

 

10. Änderungen

 

a) Änderungen, Anpassungen und Verzichte bezüglich des geschlossenen Vertrags sowie dieser Geschäftsbedingungen können nur in Schriftform erklärt werden und vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Schriftform für die Änderung ist ausschließlich die Form gemäß § 126 BGB. Fax, SMS, WhatsApp-Nachrichten sind keine Schriftform im Sinne dieser Klausel. Diesbezüglich sind andere als in Schriftform abgegebene Erklärungen unwirksam.

 

b) Sollte auch der Kunde Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen sein, werden diese seitens der AET abgelehnt und werden ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrags.

 

c) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Ansprüche gegen die AET oder gegenüber deren Erfüllungsgehilfen an Dritte abzutreten. Eine so erklärte Abtretung wird seitens der AET nicht beachtet. Anderes gilt nur, wenn vor der Abtretung die schriftliche Zustimmung der AET eingeholt wird.

 

d) Die AET ist berechtigt, eigene Forderungen gegenüber dem Kunden insbesondere die Vergütungsforderung an Dritte abzutreten. Der Kunde ist von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Die Mitteilung nach Abtretung genügt. Die Mitteilung erfolgt in Textform. 

 

e) Die Aufrechnung des Kunden mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche der AET ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für unstreitige und rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden. 

 

f) Auf die Erklärung des Widerrufs findet diese Vorschrift keine Anwendung.

 

11. Salvatorische Klausel und Nebenabreden

 

a) Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen für unwirksam ist, nachträglich unwirksam wird oder rechtskräftig festgestellt wird, dass sie gegenstandslos ist, sollen die übrigen Regelungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen unberührt bleiben. Die Parteien sichern sich zu, in diesem Fall eine neue Vereinbarung für die unwirksame Klausel zu vereinbaren, die möglichst nahe an der unwirksamen Regelung liegt, aber im Einklang mit den Regeln steht, weswegen die ursprüngliche Klausel für unwirksam erklärt wurde.

 

2. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu diesem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Abschluss des Vertrags gilt für Änderungen und Anpassungen die Klausel § 10.

 

12 Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihre Vertragserklärung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

-       im Falle eines Dienstleistungsvertrages (z. B. eines Schulungsvertrages), den Sie mit uns geschlossen haben, ab dem Tag des Vertragsabschlusses;

-       im Falle eines Vertrages über den Kauf von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. dem Download von Schulungssoftware), ab dem Tag des Vertragsabschlusses;

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Firma AET Aviation Training & Consulting GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Hüseyin Yildirim, Fliederweg 28, 52078 Aachen, Email: office@aet-aviation.de, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster für das Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück):

An Firma AET Aviation Training & Consulting GmbH , 

Fliederweg 28, 52078 Aachen, 

E-Mail: office@aet-aviation.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir * den von mir/uns * abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren */ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen
bestellt am */ erhalten am*
Name des/der Kunden
Anschrift des/der Kunden
Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

*unzutreffendes streichen“

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen:

Bei der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wie zum Beispiel Ebooks, Ton- oder Videoaufnahmen, jegliche Software, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und ausdrücklich bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Außerdem beinhaltet dieses auch z.B. (aber nicht abschließend) die verbindliche und kostenpflichtige Buchung eines Flugsimulators, eines Schulungsraums, Dozenten oder Prüfers. So entstehende Kosten sind von Ihnen auch dann zu ersetzen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn Sie von der vorgenannten Option Gebrauch machen. Machen Sie von dieser Option keinen Gebrauch, wird mit der Erbringung von Dienstleistungen erst nach Ablauf der eingeräumten Widerrufsfrist begonnen.

Das Widerrufsrecht besteht auch lediglich dann, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sind Sie kein Verbraucher, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

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Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 30 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie im Falle eines Dienstleistungsvertrages (z. B. Schulungsvertrages) verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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13 Schlussbestimmungen

 

a) Auf diesen Vertrag und diese Geschäftsbedingungen ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 

b) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Anbieterin vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

d) Sämtliche Darstellungen und Texte auf der Internetseite von AET sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Software und Unterrichtsmaterialien, die von AET angeboten werden. Jede über die vertragliche Bestimmung hinausgehende Verwendung ist untersagt.

e) Die AET ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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