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  • dana8292

Jobs in der Luftfahrt: Wie wird man Fluglehrer?



Manch einer denkt gerade nach der Coronakrise darüber nach sich ein zweites Standbein aufzubauen - neben der Fliegerei oder sogar in einem anderen Bereich der Luftfahrt. Eine Möglichkeit ist, sein Wissen an andere Piloten oder solche, die es werden wollen, weiterzugeben. Entweder als Theorie- oder als Fluglehrer.

Als im Februar 2009 eine Dash-8-Q400 der Colgan Air im US-Bundesstaat New York abstürzte, hatte dies weitreichende Konsequenzen für den US-amerikanischen Pilotenmarkt. Übermüdung spielte bei diesem Unfall eine große Rolle. Nichtsdestotrotz entschied sich der Kongress im Jahr 2010 die Hürden für Airline-Piloten deutlich anzuheben. Aus einer Gesamtflugerfahrung von 250h bei der Airline-Bewerbung wurden 1.500h. Und dies obwohl beide Piloten deutlich mehr als 1.500h Flugerfahrung hatten.

Für angehende Piloten in den USA wurde es durch die neue Regelung unmöglich direkt von der Flugschule im Airline-Cockpit zu landen. So führt für die meisten Jung-Piloten nach der praktischen Prüfung der Weg zurück in die Flugschule und zu einer weiteren Ausbildung, nämlich der des Fluglehrers.

Dabei sollte der Job des Fluglehrers eigentlich nicht als “Mittel zum Zweck” verstanden werden. Natürlich gewinnt man dadurch schnell und viel an Flugerfahrung, allerdings spielt hier die Leidenschaft für den Beruf eine große Rolle. Schließlich sollen die Jungpiloten bessere Piloten werden als man selber.

Höhere Anforderungen an Fluglehrer

In Europa wurden die Anforderungen an Fluglehrer mit Einführung der EASA-Regularien, offiziell “EU-FCL” genannt, im Jahr 2011 deutlich verschärft. War es vorher möglich, auch mit einem reinen PPL die Ausbildung zum Fluglehrer zu absolvieren, ist dies heute nur noch mindestens mit bestandener CPL-Theorieprüfung möglich. Gerade aus diesem Grund rechnen viele Vereine in einigen Jahren mit einem Fluglehrermangel, da kaum ein reiner PPLer die große Hürde eines CPL-Theorielehrganges und Prüfung nur für die FI- Ausbildung auf sich nehmen dürfte. Somit ist davon auszugehen, dass so gut wie jeder “neue” Fluglehrer mindestens bereits über eine CPL-Lizenz verfügt.

Weitere Voraussetzungen

Wer eine Ausbildung zum FI anstrebt und für eine höherwertige Lizenz als der LAPL ausbilden möchte, benötigt also mindestens eine PPL mit bestandener CPL- Theorieprüfung oder direkt eine CPL-Lizenz. Zusätzlich sind 200h Flugstunden vorzuweisen, davon 150h als PIC (Pilot-In-Command) und mindestens 10h Instrumentenflugausbildung. Mindestens 30h müssen auf SEP-Flugzeugen geflogen worden sein, davon 5h in den letzten fünf Monaten. Außerdem muss ein 300NM VFR- Überlandflug mit zwei Fullstop-Landungen erfolgt sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Ausbildung

Die Fluglehrerausbildung besteht aus einem 125h Theorieblock, sowie 30h Praxisausbildung an einer ATO. Vor der Ausbildung muss die ATO einen sogenannten Vorab-Testflug (Assessment of competence) durchführen, um die Eignung des Bewerbers für die Ausbildung festzustellen.

An die Ausbildung schließt eine Theorie- und Praxisprüfung an. In der Theorieausbildung ist auch ein 30h Block des Moduls “Teaching and Learning” enthalten, welcher auch für weitere Ratings wie TRI (Type Rating Instructor) oder MCCI (Multi-Crew-Coordination Instructor) qualifiziert. Als Fluglehrer (FI = Flight Instructor) ist es somit möglich mit wachsender Erfahrung zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.

Nach abgeschlossener Ausbildung, Prüfung und Antrag auf Erteilung der Berechtigung, erhält man den Eintrag in die Lizenz: FI (A) rp PPL, SE SP, night. “rp” steht dabei für “Restricted Privileges”, d.h. der Fluglehrer darf keine ersten Alleinflüge und keine ersten Allein-Überlandflüge freigeben. Ebenso ist keine Ausbildung für Single-Pilot High Complex Flugzeuge zugelassen.


Die “rp”-Phase umfasst 100h Ausbildungszeit unter Aufsicht. Dabei wird der junge Fluglehrer von einem erfahrenen Fluglehrer der ATO betreut, an der er die Anwärterphase durchläuft. Dabei muss er zusätzlich mindestens 25 Soloflüge überwacht haben, um die Anwärterphase erfolgreich zu durchlaufen. Danach kann der Bewerber Antrag auf ein volles FI-Rating stellen.

Grundsätzlich darf ein Fluglehrer Ausbildung in den Ratings erteilen, die er selbst innehat. Somit bedeutet “SE SP” Single Engine, Single Pilot. Verfügt der Bewerber über ein SEP- Rating und ein TMG-Rating (Motorsegler), darf er auf beiden Luftfahrzeugen ausbilden.

Unterschiede zwischen CRI und FI

Eine deutlich günstigere und schneller zu erwerbende Lehrberechtigung ist die des CRI (Class Rating Instructor). Der FI beinhaltet dessen Rechte. Als CRI ist man berechtigt, den Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten (ausgenommen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten) durchzuführen. LAPL(A)-Inhaber dürfen in andere Flugzeugtypen eingewiesen werden. Ebenfalls ist es erlaubt, für eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung auszubilden, wenn man selber Inhaber dieser Berechtigung ist und einem qualifizierten FI-I (Fluglehrer-Lehrer) oder Prüfer diese Fähigkeit bei einer praktischen Kompetenzbeurteilung nachgewiesen hat. Der Hauptunterschied zum FI ist somit, dass keine Anfänger ausgebildet werden können, sondern nur Piloten, die bereits eine Lizenz besitzen. Anders als beim FI wird beim CRI kein Nachweis von CPL-Wissen verlangt, was für viele PPL-Inhaber den Erwerb des CRI enorm vereinfacht.

Voraussetzungen für den CRI

Für den CRI auf einmotorigen Flugzeugen sind 300h Flugstunden nachzuweisen, davon 30h als PIC auf der entsprechenden Klasse. Bei mehrmotorigen Flugzeugen sind 500h Flugerfahrung vorgeschrieben.

Die Ausbildung als CRI

Die Fluglehrerausbildung besteht aus einem 35-stündigen Theorieunterricht sowie 5h Praxis bei mehrmotorigen Flugzeugen und 3h bei einmotorigen. Schließlich wird die Ausbildung mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Vom reinen FI gibt es viele Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. zum Lehrer für Instrumentenflug (FI-IR), Multi-Engine-Lehrer (ME SP), Lehrer für die Fluglehrerberechtigung (instructor) oder z.B. Lehrer für Kunstflug (aerobatic). Die reinen Weiterbildungen umfassen meist nur wenige Theoriestunden und ca. 3-5h Flugausbildung mit einem Fluglehrer-Lehrer und anschließender Prüfung (Kompetenzbeurteilung). Um diese Weiterbildungen angehen zu können, muss eine bestimmte Lehr-, bzw. Flugerfahrung nachgewiesen werden. Diese beträgt für den Multi-Engine-Lehrer z.B. 30h Flugzeit als verantwortlicher Pilot (PIC) auf mehrmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotoren. Für den Lehrer für Instrumentenflug werden 200h Flugerfahrung unter IFR benötigt.


Ausbildungskosten

Die Kosten für die Ausbildung belaufen sich beim FI in Deutschland auf ca. 8.000 bis

12.000 Euro, je nach Flugschule und Flugzeugtyp. Es gibt die Möglichkeit der Förderung oder gar Übernahme der Ausbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit, die man auf jeden Fall prüfen sollte, bevor man die Ausbildung startet.

Für die weiteren Berechtigungen als FI (z.B. Multi-Engine Lehrer oder Lehrer für Instrumentenflug) sind die Kosten entsprechend geringer, da weniger Ausbildungsstunden benötigt werden (siehe “Die Ausbildung als CRI”).


Jobchancen und Vergütung

Aufgrund der im Vergleich zu früher gestiegenen Einstiegsvoraussetzungen für Fluglehrer sehen vor allem Vereine in ein paar Jahren einen Mangel an Fluglehrern kommen.


Die durchschnittliche Vergütung von Fluglehrern bewegt sich bei kommerziellen Flugschulen im PPL Bereich von 15 bis 25 Euro netto pro Flugstunde. Pro Tag sind me nach Wetter maximal 2, in Ausnahmefällen 3 Schüler möglich. In der Regel gelten für Fluglehrer 10h Dienstzeit, realistisch sind somit 3-6h Flugzeit pro Tag denkbar, wann man ausreichend Zeit für Briefings und Debriefings berücksichtigt. Für CPL und IFR-Lehrer sind die doppelten Stundensätze üblich. Die Fluglehreranwärterschaft (siehe “rp-Phase”) wird oft nicht vergütet. Im Verein engagieren sich Fluglehrer meist ehrenamtlich. In den meisten Fällen ist die Beschäftigung als Fluglehrer eine freiberufliche Tätigkeit (Freelance) und mit 25 Euro pro Stunde bei 5 Arbeitstagen je 6h Flugzeit pro Woche angenommen, ist ein monatliches Einkommen von 3.000 Euro brutto in den Sommermonaten möglich.

Allerdings muss bedacht werden, dass in den Wintermonaten teilweise wochenlang kein Flug z.B. aufgrund von Schnee oder Nebel möglich ist. Aus diesem Grund kann eine Tätigkeit auch als Theorielehrer angestrebt werden. Hier sind Stundensätze von 25 - 35 Euro netto üblich.


Es ist auch möglich als Theorielehrer tätig zu sein, ohne eine Berechtigung als FI oder CRI zu haben. Hierfür muss der zuständigen Behörde nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Kompetenz in dem zu unterrichtenden Fach vorliegt. Dies kann z.B. durch eine Tätigkeit oder ein Studium in dem Bereich der Fall sein.


Fazit

Wer sich weiterbilden möchte und sein Wissen gerne weitergibt, dem aber die Ausbildung als FI zu teuer und langwierig ist, dem bietet sich als CRI relativ einfach die Möglichkeit in die Rolle eines Fluglehrers zu schlüpfen.

Möchte man allerdings beruflich als Fluglehrer Fuß fassen und wirklich von Grund auf ausbilden, dann führt der Weg an einer Ausbildung als FI nicht vorbei.



Source of the photo:

https://www.montair.com/dsc_8183/

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