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  • AutorenbildPatrick Seifert

Jobs in der Luftfahrt: Wie wird man Fluglehrer?

Aktualisiert: 7. Juli 2021



Manch einer denkt gerade in dieser Krisenzeit darüber nach, sich ein zweites Standbein aufzubauen. Neben der Fliegerei oder sogar in einem anderen Bereich der Luftfahrt. Eine Möglichkeit ist, sein Wissen an anderen Piloten oder solche, die es werden wollen, weiter zu geben. Entweder als Theorie- oder als Fluglehrer.

Als im Februar 2009 eine Dash-8-Q400 der Colgan Air im US-Bundesstaat New York abstürzte, hatte dies weitreichende Konsequenzen für den US-amerikanischen Pilotenmarkt. Übermüdung spielte bei diesem Unfall eine große Rolle. Nichtsdestotrotz entschied sich der Kongress im Jahr 2010 die Hürden für Airline-Piloten deutlich anzuheben. Aus einer Gesamtflugerfahrung von 250h bei der Airline-Bewerbung wurden 1.500h. Und dies obwohl beide Piloten deutlich mehr als 1.500h Flugerfahrung hatten. Für angehende Piloten in den USA wurde es durch die neue Regelung unmöglich direkt von der Flugschule im Airline-Cockpit zu landen. So führt für die meisten Jung-Piloten nach der praktischen Prüfung der Weg zurück in die Flugschule und zu einer weiteren Ausbildung nämlich der des Fluglehrers. Dabei sollte der Job des Fluglehrers eigentlich nicht als “Mittel zum Zweck” verstanden werden. Natürlich gewinnt man dadurch schnell und viel an Flugerfahrung, allerdings spielt hier die Leidenschaft für den Beruf eine große Rolle. Schließlich sollen die Jungpiloten bessere Piloten werden als man selber.

Höhere Anforderungen an Fluglehrer In Europa wurden die Anforderungen an Fluglehrer mit Einführung der EASA-Regularien, offiziell “EU-FCL” genannt im Jahr 2011 deutlich verschärft. War es vorher möglich, auch mit einem reinen PPL die Ausbildung zum Fluglehrer zu absolvieren, ist dies heute nur noch mindestens mit bestandener CPL-Theorieprüfung möglich. Gerade aus diesem Grund rechnen viele Vereine in einigen Jahren mit einem Fluglehrermangel, da kaum ein reiner PPLer die große Hürde eines CPL-Theorielehrganges und Prüfung nur für die FI- Ausbildung auf sich nehmen dürfte. Somit ist davon auszugehen, dass so gut wie jeder “neue” Fluglehrer mindestens bereits über eine CPL-Lizenz verfügt.

Weitere Voraussetzungen Wer eine Ausbildung zum FI anstrebt und für eine höhenwertige Lizenz als den LAPL ausbilden möchte, benötigt also mindestens eine PPL mit bestandener CPL- Theorieprüfung oder direkt eine CPL-Lizenz. Zusätzlich sind 200h Flugstunden vorzuweisen, davon 150h als PIC (Pilot-In-Command) und mindestens 10h Instrumentenflugausbildung. Mindestens 30h müssen auf SEP Flugzeugen geflogen worden sein, davon 5h in den letzten fünf Monaten. Außerdem muss ein 300 NM VFR- Überlandflug mit zwei Fullstop-Landungen erfolgt sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Ausbildung Die Fluglehrerausbildung besteht aus einem 125-stündigen Theorieblock sowie 30h Praxisausbildung an einer ATO. Vor der Ausbildung muss die ATO einen sogenannten Vorab-Testflug (Assessment of competence) durchführen, um die Eignung des Bewerbers für die Ausbildung festzustellen. An die Ausbildung schließt eine Theorie- und Praxisprüfung an. In der Theorieausbildung ist auch ein 30h Block des Moduls “Teaching and Learning” enthalten, welches auch für weitere Ratings wie TRI (Type Rating Instructor) oder MCCI (Multi-Crew-Coordination

Instructor) qualifiziert. Als Fluglehrer (FI = Flight Instructor) ist es somit möglich mit wachsender Erfahrung zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Nach abgeschlossener Ausbildung, Prüfung und Antrag auf Erteilung der Berechtigung, erhält man den Eintrag in die Lizenz: FI (A) rp PPL, SE SP, night. “rp” steht dabei für “Restricted Privileges”, d.h. der Fluglehrer darf keine ersten Alleinflüge und keine ersten Allein-Überlandflüge freigeben. Ebenso ist keine Ausbildung für Single-Pilot High Complex Flugzeuge zugelassen. Die “rp”-Phase umfasst 100h Ausbildungszeit unter Aufsicht, dabei wird der junge Fluglehrer von einem erfahrenen Fluglehrer der ATO betreut, an der er die Anwärterphase durchläuft. Dabei muss er zusätzlich mindestens 25 Soloflüge überwacht haben, um die Anwärterphase erfolgreich zu durchlaufen. Danach kann der Bewerber Antrag auf ein volles FI-Rating stellen. Grundsätzlich darf ein Fluglehrer Ausbildung in den Ratings erteilen, die er selbst innehat. Somit bedeutet “SE SP” Single Engine, Single Pilot. Verfügt der Bewerber über ein SEP Rating und ein TMG Rating (Motorsegler), darf er auf beiden Luftfahrzeugen ausbilden.

Unterschiede zwischen CRI und FI Eine deutlich günstigere und schneller zu erwerbende Lehrberechtigung ist die des CRI (= Class Rating Instructor). Der FI beinhaltet dessen Rechte. Als CRI ist man berechtigt, den Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten (ausgenommen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten) durchzuführen. LAPL(A)-Inhaber dürfen in andere Flugzeugtypen eingewiesen werden. Ebenfalls ist es erlaubt, für eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung auszubilden, wenn man selber Inhaber dieser Berechtigung ist und einem qualifizierten FI-I (Fluglehrer-Lehrer) oder Prüfer diese Fähigkeit bei einer praktischen Kompetenzbeurteilung nachgewiesen hat. Der Hauptunterschied zum FI ist somit, dass keine Anfänger ausgebildet werden können, sondern nur Piloten, die bereits eine Lizenz besitzen. Anders als beim FI wird beim CRI kein Nachweis von CPL-Wissen verlangt, was für viele PPL-Inhaber den Erwerb des CRI enorm vereinfacht.

Unterschiede zwischen CRI und FI Eine deutlich günstigere und schneller zu erwerbende Lehrberechtigung ist die des CRI (= Class Rating Instructor). Der FI beinhaltet dessen Rechte. Als CRI ist man berechtigt, den Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten (ausgenommen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten) durchzuführen. LAPL(A)-Inhaber dürfen in andere Flugzeugtypen eingewiesen werden. Ebenfalls ist es erlaubt, für eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung auszubilden, wenn man selber Inhaber dieser Berechtigung ist und einem qualifizierten FI-I (Fluglehrer-Lehrer) oder Prüfer diese Fähigkeit bei einer praktischen Kompetenzbeurteilung nachgewiesen hat. Der Hauptunterschied zum FI ist somit, dass keine Anfänger ausgebildet werden können, sondern nur Piloten, die bereits eine Lizenz besitzen. Anders als beim FI wird beim CRI kein Nachweis von CPL-Wissen verlangt, was für viele PPL-Inhaber den Erwerb des CRI enorm vereinfacht.

Voraussetzungen für den CRI Für den CRI auf einmotorigen Flugzeugen sind 300h Flugstunden nachzuweisen, davon 30h als PIC auf der entsprechenden Klasse. Bei mehrmotorigen Flugzeugen sind 500h Flugerfahrung vorgeschrieben.

Die Ausbildung als CRI Die Fluglehrerausbildung besteht aus einem 35-stündigen Theorieunterricht sowie 5h Praxis bei mehrmotorigen Flugzeugen und 3h bei einmotorigen. Schließlich wird die Ausbildung mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen.

Jobchancen und Vergütung Aufgrund der im Vergleich zu früher gestiegenen Einstiegsvoraussetzungen für Fluglehrer sehen vor allem Vereine in ein paar Jahren einen Mangel an Fluglehrern kommen. Die durchschnittliche Vergütung von Fluglehrern bewegt sich bei kommerziellen Flugschulen im PPL Bereich von 15 bis 25 Euro netto pro Flugstunde. Für CPL und IFR- Lehrer sind die doppelten Stundensätze üblich. Die Fluglehreranwärterschaft (siehe “rp- Phase”) wird oft nicht vergütet. Im Verein engagieren sich Fluglehrer meist ehrenamtlich.


Fazit Wer sich weiterbilden möchte und sein Wissen gerne weitergibt, dem aber die Ausbildung als FI zu teuer und langwierig ist, dem bietet sich als CRI relativ einfach die Möglichkeit in die Rolle eines Fluglehrers zu schlüpfen. Möchte man allerdings beruflich als Fluglehrer Fuß fassen und wirklich von Grund auf ausbilden, dann führt der Weg an einer Ausbildung als FI nicht vorbei.

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