
Mit finanzieller Unterstützung
zum beruflichen Erfolg!
Für Ihre berufliche Weiterbildung als Verkehrspilot gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten bei uns.Die verschiedenen Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene stellen wir Ihnen gerne vor.

EU Fördergelder
Die EU unterstützt mit einem Sonderprogramm gezielt Fachkräfte und fördert Ihre berufliche Weiterbildung. Nutzen Sie die Möglichkeit einen Zuschuss zu einer Weiterbildungsmaßnahme der AET Aviation von 40-90% der Schulungskosten zu erhalten. Finanzierungsmöglichkeiten bieten wir für LPC´s, Sim Screenings, Assessment- und Interview Vorbereitungen, sowie Type-Rating Erneuerungen und ICAO Level 4-6 Erweiterungen.
Abhängig von ihrem Wohnort innerhalb Deutschlands können Sie eine Vorabanalyse erhalten, ob Sie derzeit bezuschussungsberechtigt sind:
Berufspilotenförderung Use-Case 1
Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
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Berufspilotenlizenz CPL oder ATPL.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf ein Simulator-Screening bei einer Airline.
Kosten: 2 Stunden Fullflight-Simulator statt 1000 € für nur 500 € dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
Berufspilotenförderung Use-Case 2
Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
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Berufspilotenlizenz CPL oder ATPL.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf ein Simulator-Screening bei einer Airline.
Kosten: 3 Stunden Fixedbase-Simulator statt 1050 € für nur 550 € dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
Berufspilotenförderung Use-Case 3
Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
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Berufspilotenlizenz CPL oder ATPL.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf ein Interview bei einer Airline.
Kosten: Advanced Interview Coaching statt 1250 € für nur 750 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
Berufspilotenförderung Use-Case 4
Grundvoraussetzung:
-
Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Lizenzverlängerung und Auffrischung einer Musterberechtigung.
Kosten: LPC statt 1200 € für nur 700 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
Berufspilotenförderung Use-Case 5
Grundvoraussetzung:
-
Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Lizenzverlängerung und Auffrischung einer Musterberechtigung.
Kosten: MEP-Verlängerung statt 1000 € für nur 500 € - dank staatlicher Förderung.
Berufspilotenförderung Use-Case 6
Grundvoraussetzung:
-
Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Lizenzverlängerung und Auffrischung einer Musterberechtigung.
Kosten: SEP-Verlängerung statt 600 € für nur 300 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
Berufspilotenförderung Use-Case 7
Grundvoraussetzung:
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Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Vorbereitung auf den Pilotentest (BQ, GU) bei Interpersonal/DLR.
Kosten: Schulung statt 1600 € für nur 1100 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
Berufspilotenförderung Use-Case 8
Grundvoraussetzung:
-
Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Auffrischungskurs für TRI/SFI und andere Fluglehrer.
Kosten: Schulung statt 500 € für nur 250 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
Berufspilotenförderung Use-Case 9
Grundvoraussetzung:
-
Wohnen oder Arbeiten in einem dieser acht Bundesländer.
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Sozialpflichtige Beschäftigung mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze. Achtung: Sie können auch als Minijobber in dieser Zeit arbeiten.
Ziel der Weiterbildung: Assessment of Competence für TRI/SFI.
Kosten: Schulung statt 1400 € für nur 900 € - dank staatlicher Förderung.
Plus: Der verbleibende Betrag kann bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden und somit kann eine weitere steuerliche Rückerstattung in Frage kommen.
