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Mit finanzieller Unterstützung 
zum beruflichen Erfolg!

Für Ihre berufliche Weiterbildung als Verkehrspilot gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten bei uns.Die verschiedenen Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene stellen wir Ihnen gerne vor.

Qualifizierungschancengesetz

1. Förderung durch die Bundesagentur

 

Das Qualifizierungschancengesetz dient dem Ziel, Weiterbildungen für Arbeitnehmer unabhängig von deren Alter, Ausbildung oder der Größe des Betriebes zu finanzieren. Das Gesetz trat im Dezember 2018 in Kraft. Mitarbeiter sollen verstärkt zur Teilnahme an Qualifizierungs-maßnahmen motiviert werden, die ihre beruflichen Fähigkeiten erweitern. Die Arbeitsagentur fördert die Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen durch die Bezuschussung der Kosten für die Bildungs-maßnahme sowie der Lohnaufwendungen des Arbeitgebers. Dadurch profitieren Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen durch die Regelung. Arbeitgeber werden finanziell entlastet, während Beschäftigte eine sinnvolle Option wahrnehmen können, ihren Arbeitsplatz im Zuge des digitalen Strukturwandels langfristig zu sichern.

2. Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte

 

Die Option auf eine Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit besteht durch die neue Regelung für sämtliche Arbeitnehmer, unabhängig von der Größe des Unternehmens und von deren Lebensalter. Dadurch wird auf die digitale Transformation, die Auswirkungen auf sämtliche Branchen und Tätigkeitsfelder hat, vonseiten der Gesetzgebung angemessen reagiert. Auf diese Weise können Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf neue Herausforderungen adäquat vorbereiten, während Mitarbeiter den Anforderungen des Arbeitsmarktes begegnen.

3. Förderung durch die Bundesagentur

 

Um für eine staatliche Unterstützung einer beruflichen Weiterbildung durch die Arbeits-agentur nach dem neuen, durch die Bundesregierung verabschiedeten Gesetz in Erwägung gezogen zu werden, sind fünf Kriterien zu erfüllen.

  • Die Weiterbildung muss allgemeingültig sein und darf grundsätzlich keinen Bezug zur Tätigkeit aufweisen, die die beschäftigte Person ausübt. Da das Gesetz das Ziel verfolgt, auf zukünftige Aufgaben vorzubereiten, würde eine Qualifizierungsmaßnahme, die Kenntnisse für eine aktuelle Position vermittelt, dem entgegenstehen.

  • Die abgeschlossene Berufsausbildung, die ein Mitarbeiter absolviert hat, muss mindestens vier Jahre zurück liegen. Bei einem kürzeren Abstand zum Ausbildungsabschluss ist davon auszugehen, dass der Kenntnisstand noch den aktuellen Arbeitsmarktanforderungen entspricht.

  • Wer an mehreren Fortbildungen teilnehmen möchte oder bereits an einer Maßnahme teilgenommen hat, kann nur dann gefördert werden, wenn zwischen zwei Weiterbildungen mindestens vier Jahre verstrichen sind.

  • Die Weiterbildung muss extern und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und mindestens 160 Stunden (vier Wochen) umfassen. Hierbei werden mehrere Möglichkeiten akzeptiert. So kann ein Arbeitnehmer einen Bildungsträger wie etwa die AET Aviation von sich aus kontaktieren, es besteht aber auch die Option, einen Lehrgang im Betrieb durch einen externen Anbieter durchführen zu lassen.

  • Sowohl die Weiterbildung als auch der Bildungsträger, der diese durchführt, müssen für die Förderung zugelassen sein und von der Agentur für Arbeit genehmigt werden.

4. Beratung und Antragsstellung

 

Ansprechpartner für eine Weiterbildung, die über das Qualifizierungschancengesetz finanziert werden soll, ist die Bundesagentur für Arbeit. Wer in einem Unternehmen tätig ist und an einer Maßnahme teilnehmen möchte, kann sich hier informieren und die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber in einem angemessenen Umfang an den Kosten beteiligt. Die Staffelung dieser Beteilung richtet sich nach der Betriebsgröße. Bei Unternehmen, bei denen 250 bis 2.500 Beschäftigte tätig sind, sind 75 % der Weiterbildungsgebühren zu übernehmen. Betriebe, die 2.500 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigen, müssen sich auf eine Beteiligung von 85 % einrichten.

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Falls im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ein Passus zur beruflichen Fortbildung existiert, kann dieser Beitrag auf 80 % gesenkt werden. Kleinere sowie mittlere Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen bis zu 50 % der Kosten für einen Lehrgang übernehmen, während die Arbeitsagentur den Rest finanziert. Bei Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen, können die Kosten der beruflichen Weiterbildung vollständig über die Förderung abgedeckt werden. Dazu erfolgt eine Bezuschussung des Arbeitsentgeltes von bis zu 75%.

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https://youtu.be/l0vd6p7IAfk

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